tankstelleimfocus
  Darum wird es gehen
 
Auf folgende Fragen, werden wir sicher gemeinsam Antworten finden.

E 10 Chaos 2011.
Wer war Schuld an Leerständen?
Welche nachhaltige Wirkung hatte es?
Wer ist schadensersatzpflichtig?
Wie muss man diesen besonderen Umständen Rechnung tragen? 
Wie sind die verminderten Umsätze und Provisionen z.B. bei einer HVA-Berechnung zu berücksichtigen?
Wie sind finanzielle Unterstützungen der Gesellschaft (egal, wie man sie deklariert) bei einem Ausgleichsanspruch zu berücksichtigen.

Wie ist das derzeitig gültige nationale Recht zum §89b HGB (Handelsvertreterausgleich) in Verbindung mit den Richtllinien des EUGH anzuwenden? 
Da es inzwischen nicht mehr ausschließlich auf gezahlte Provisionen, sondern vielmehr auf den verbleibenen Nutzungsvorteil der Gesellschaft ankommt, kann dieser scheinbar höher anzusetzen sein als die entgangenen Provisionen. Hier wäre z.B. im Zuge der sogenannten Billigkeitsprüfung auch zu prüfen, wann eine Sogwirkung der Marke überhaupt einsetzt und in welcher Form sie sich auf einen HVA auswirkt. Während die Mineralölgesellschaften darin eine Unterstüzung der Verkaufsbemühungen sehen und den HVA mindern wollen, sollte im Einzelfall auch geprüft werden, ob eine negative Sogwirkung der Marke besteht. Dies könnte der Fall sein, wenn eine MÖG negativ in die Schlagzeilen gerät oder eine Preispolitik verfolgt, die den Betreiber von Ort in seinen Verkaufsbemühungen stark einschränkt.
Auch veraltete Tankstellen und mangelnde Wartung- und Instandsetzungen die zu lasten der MÖG gehen, werfen ein bezeichnendes Licht auf die Gesellschaft, so dass von einer positiven Sogwirkung oftmals keine Rede mehr sein kann. Eine negative Sogwirkung die zu Gunsten des Stationärs auszulegen wäre???

Im Zuge der Globalisierung ist es den Gesellschaften anscheinend egal, aus welchem Land die Umsätze kommen. Wärend die Stationäre in den östlichen Bundesländern jüngst auf einen Kundenzuwachs hofften, weil den polnischen Kollegen eine Steuererhöhung traf, hatten die Preisgestalter nichts Besseres zu tun, als den Preisabstand wieder herzustellen. Folglich boomt der Tanktourismus bei unseren Nachbarn weiter.

herzlichen Glückwunsch ihr MÖG's  

Flitzer:

Ab wann muss eine Mineralölgesellschaft, die sogenannten Flitzer ausgleichen?
Muss wirklich erst ein Einstellungsbescheid vorliegen?
Sind enthaltene Provisionen tatsächlich nicht zu ersetzen, obwohl die Bearbeitung von Flitzern wesentlich mehr Arbeit macht als ein normaler Registriervorgang?

Reparaturen:
Ist es rechtens Instansetzungen von gepachteten Einrichtungen dem Pächter aufzubürden?
Halten solche "Vertragvereinbarungen" einer Klauselüberprüfung, stand wenn es sich um Formular-Verträge handelt?
Wie zeitnah müssen Instansetzungen durch die Mineralölgesellschaft erfolgen.
Können vorgenommene Reparaturkosten im Nachhinein zurückgefordert werden?


Wie geht man einem Rechtstreit aus dem Wege, wenn diese und andere Fragen im Raum stehen?

Die Lösung findet sich meist auf finazieller Ebene.

Jeder, der hierzu seine Meinung kundtun möchte, ist hiermit aufgerufen, dies zu tun !!!!!!!
 
Sollen wir weitermachen? 


 
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